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Kleinreparaturen
DSCI1014

Kleinreparaturen

Die Kleinreparaturen sind Bestandteil des technischen Gebäudemanagements.  Dieses ist für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit technischer Gebäudeeinrichtungen und deren Bestandteile zuständig.

Gern erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Pflege-, Reinigungs- und Instandhaltungskonzept.

Kontrolle und Feststellung

Ich sichere die vollständige Funktionsfähigkeit durch regelmäßige technische Kontrollen ab. Dabei wird nicht nur der Defekt oder der Mangel festgestellt, dokumentiert und gemeldet, als auch in den Reparaturprozess eingebracht. Ihr Objekt wird permanent überwacht. Dafür gibt es unterschiedliche Zyklen, die je nach Art der Anlage und den Herstellerangaben, festgelegt  werden. Das kleinste Beispiel ist die wöchentliche Kontrolle defekter Leuchtmittel.

Informationssystem

Die Informationen aus dem ständigen Kontrollprozess werden unmittelbar nach Feststellung an den Eigentümer oder an die Hausverwaltung übermittelt. Dafür habe ich ein entsprechendes Informationssystem, entwickelt.

Beispiel hierfür sind die Übermittlung von Fotostrecken und Objektbesichtigungsberichten, die im Rahmen meiner Kontrolltätigkeit regelmäßig angefertigt werden könnten.

Reparatur und Austausch

Es kann eine monatliche Reparaturpauschale vereinbart werden. Diese sichert zumindest eine Reparatur bis zur vereinbarten Höhe  ab, und bedarf keiner Zustimmung. Ich führe also Kleinreparaturen zu diesem Wert eigenständig durch. Reparaturen die diesen Wert übersteigen müssen dann via Angebot abgestimmt werden. Reparaturen, die nicht in meinen Fachbereich  fallen, werden mit Absprache an Spezialisten übermittelt und übertragen.

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